Holz-Diedrich GmbH
Produktion & Handel von Holz- und Bauelementen
Gewährleistung:
Die Mängelansprüche folgen den gesetzlichen Regelungen.
Die Ware ist nach Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Fehler zu untersuchen. Bestehen solche, sind diese sofort anzuzeigen, per Brief, Fax oder als Email an info@tueren.net bzw. per Nutzung unsers Kontaktformulars.
Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus werden keine Garantien hinsichtlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen übernommen. Siehe auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Widerrufs- und Rückgaberecht:
Der Gesetzgeber räumt Ihnen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen ein. Dies gilt nicht für Waren, die speziell nach Ihren Wünschen hergestellt werden.
Türen, Zargen nebst Zubehör, die nach Ihren Maßen und Vorgaben gefertigt und geliefert werden, sind Waren, die ausschließlich für Ihre Bedürfnisse hergerichtet werden und nur bei Ihnen Anwendung finden können.
Wir weisen Sie daher ausdrücklich darauf hin, daß eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und eine damit verbundene Rücksendung dieser Waren ausgeschlossen sind.
Versandkosten:
Unsere Waren werden hochwertig verpackt durch einen zuverlässigen Spediteur per LKW oder Transporter bundesweit geliefert.
Eine Auflistung der anfallenden Versandkosten entsprechend der Menge und der Art der Waren werden Ihnen vorab mitgeteilt.
Zahlungsmöglichkeiten:
Der Ausgleich von Bestellungen kann mittels der üblichen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.
Fragen Sie uns.
1. Allgemeines
Nachfolgende Bedingungen haben für alle unsere Angebote, die gleichfalls freibleibend sind, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen Gültigkeit. Änderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unsere Bestätigung in Textform. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als eine Geschäftsverbindung mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Sind unsere Bedingungen dem Käufer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleich wohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Wir setzen voraus, daß ein Kunde bei einer Geschäftsverbindung, besonders bei neuen Geschäftsbeziehungen, sich über unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen informiert hat.
Bei Einbauarbeiten gilt in jedem Fall die VOB Teil B.
2. Auftragsbestätigung / Lieferpflicht
Aufträge (Bestellungen), die uns direkt oder über unsere Mitarbeiter im Außendienst zugehen, bedürfen zum Vertragsabschluß unserer Annahmeerklärung in Textform (Auftrags-Bestätigung vom Werk). Ein Auftrag gilt als angenommen, sofern dieser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bestellungseingang von uns abgelehnt wird. Allen Verträgen liegen unsere nachstehenden AGB zugrunde. Bei der Annahme von Bestellungen wird die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Ergeben sich später gegen die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit begründete Bedenken, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, falls die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigert wird. Über die Kreditwürdigkeit entscheidet unsere Kredit-Versicherung. Vom Besteller genannte Einkaufsbedingungen sind für uns nicht verbindlich, auch wenn sie die Klausel enthalten, daß entgegenstehende Bedingungen des Lieferers nicht gelten sollen. Unsere AGB gelten spätestes dann als vereinbart, wenn der Käufer die Ware annimmt. Sollten Modelle infolge Betriebseinschränkungen, Produktänderungen, Produktwechsels oder aus ähnlichen Gründen nicht mehr hergestellt werden, hat der Besteller hinsichtlich dieser Modelle keinen Anspruch auf Lieferung und ist insoweit – ebenso wie wir – zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Diese Regelung gilt sinngemäß für Modelle, die wir ganz oder teilweise von Vorlieferanten beziehen. Bei geringfügigen Modelländerungen bleibt der Besteller zur Annahme verpflichtet.
3. Preise
Die in unseren Verkaufslisten genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der gesetzlichen Höhe berechnet. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich ab Werk des Verkäufers.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung muss grundsätzlich lt. unseren Auftragsbestätigungen erfolgen. Vom Kunden wahllos vorgenommene Zahlungen werden entsprechend § 366 BGB auf fällige Schulden, von mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleichsicheren auf die lästigere, unter mehreren gleichlästigen auf die ältere und bei gleichem Alter auf jede Schuld verhältnismäßig verrechnet. Soweit Kosten und Zinsen entstanden sind, werden Teilzahlungen gem. § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bei Teilsendungen gelten diese Zahlungsbedingungen entsprechend für jede einzelne Lieferung. Bei Ziel Überschreitungen werden Verzugszinsen ab Fälligkeit berechnet. Bei Zielüberschreitungen von mehr als 14 Tagen werden sämtliche weiteren Lieferungen zur sofortigen Zahlung fällig. Etwaige Beanstandungen der Ware sind ohne Einfluss auf die Fälligkeit der Zahlung. Die Aufrechnung ist nur mit solchen Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt bzw. in Textform vereinbart sind. Die Annahme von Wechseln ist nicht gestattet. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug können wir die gelieferten Gegenstände entweder zurücknehmen und abweichend von der gesetzlichen Bestimmung über Pfandverkäufe freihändig für Rechnung und Gefahr des Bestellers bestmöglich verwerten oder nur zur Sicherstellung übernehmen, ohne daß dadurch der Besteller von der Vertragserfüllung, insbesondere der sofortigen Bezahlung der offen stehenden Beträge, befreit wird.
5. Lieferzeiten
Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Lieferzeiten gelten als annähernd und werden nach Möglichkeit eingehalten. Geringfügige Überschreitungen sind zulässig. Lieferungen gelten als noch fristgemäß, wenn sie innerhalb von 30 Arbeitstagen nach der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit erfolgen. Teillieferungen sind zulässig. Nach Ablauf der Lieferfrist gem. Abs. l ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei der die Interessen des Bestellers und des Lieferers zu berücksichtigen sind. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferungen werden ausgeschlossen. Lieferungen, die infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Besteller deswegen Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Als von uns nicht zu vertretende Umstände gelten neben den Fällen höherer Gewalt auch Streiks und Aussperrungen. Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme der Ware gilt die Lieferung als ordnungsgemäß abgenommen.
6. Versand
Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei Gefahr geht mit der Verladung die Ware auf ihn über, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen. Bei Bahnstückgut oder Wagonsendungen müssen evtl. Transportschäden vom Empfänger unverzüglich der Bahn gemeldet werden. Bei Anlieferung durch Lastzüge sind Schäden vom Fahrer auf dem Lieferschein umgehend zu bestätigen, damit die Sicherheit gegenüber dem Transporteur gewährleistet ist. Außerdem sind wir in dieser Angelegenheit unverzüglich in Textform zu unterrichten. Eine Warenannahme unter Vorbehalt reicht nicht aus.
7. Beanstandung von Mängeln sowie sonstige Reklamationen
Gelieferte Ware ist unverzüglich und in jedem Fall vor Weiterverarbeitung oder Weitergabe an Endverbraucher auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen.
Die Untersuchungspflicht hat sich auf sämtliche Teile (Stichproben genügen nicht) zu erstrecken. Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware unmittelbar und schriftlich per Einschreiben bei uns angezeigt werden. Später eingehende Reklamationen und Beanstandungen über die gelieferte Ware können nicht anerkannt werden. Treten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 6 Monaten nach Lieferung Mängel auf, die vorher nicht erkennbar waren, so muss die Mängelrüge hierfür gleichfalls wie vorher unverzüglich erfolgen und uns spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung zugehen.
Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung durch uns bzw. – wenn diese nicht zum Erfolg führt – auf Nachlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers wie z. B. Schadenersatz wegen Nichterfüllung sowie Ansprüche gem. § 476a BGB sind ausgeschlossen. Der Kunde muss uns Gelegenheit bieten, die beanstandete Ware zu besichtigen. Für die nicht von uns hergestellten Teile beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die wir ggf. gegenüber dem Hersteller haben.
Wir sind, falls das betreffende Modell nicht mehr vorrätig ist, berechtigt, als Ersatz ein entsprechendes gleichartiges Modell zu liefern. Rücksendungen gelieferter Ware sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Bei Rücksendungen ohne unser Einverständnis wird die Annahme verweigert. Rücksendungen haben in gut verpacktem Zustand zu erfolgen.
Achtung:
Ware, die eingebaut wird, muss vorab nach evtl. Fehlern genauestens angesehen werden, da Beanstandungen und Mängel nach dem Einbau nicht mehr berücksichtigt werden (dieses sollte auch bei allen Weiterverkäufen den Kunden ganz klar und deutlich in Textform vorgelegt werden).
Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen nur, wenn der Kunde die Ware ordnungsgemäß lagert und behandelt und alle sonstigen Vorschriften beachtet, die „im Stand der Technik“ sind.
8. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen weiterveräußern. Die Befugnis des Bestellers, Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit der Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn wir durch die Veräußerung die in diesen Bedingungen enthaltenen Sicherungsrechte, insbesondere die im Voraus abgetretenen Forderungen gegen den jeweiligen Drittabnehmer erhalten. Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nach kommt, nicht einziehen. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner mit vollständiger Adresse aufzugeben und diesem die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie wir ihm keine andere Anweisung geben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind uns sofort in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist verpflichtet, sobald er die Zahlung eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzuheben. Eine Verletzung dieser Verpflichtung macht den Besteller schadenersatzpflichtig, wobei die Höhe des Schadenersatzes dem Wert der Sicherheiten entspricht, die zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung bzw. der Zahlungseinstellung noch bestanden haben. Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche aus früheren Lieferungen und aus dem gegenwärtigen Geschäft, sowie aus künftigen Lieferungen übereignet der Besteller die gesamte von uns stammende in den Geschäftsräumen des Bestellers (einschließlich Lager) befindliche Ware an uns. Der Besteller hat die Ware sorgfältig wie eigene Ware zu verwahren und darf sie nur in soweit weiter veräußern, als gesichert ist, daß uns der abgetretene Erlös aus der Weiterveräußerung zufließt.
- Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Besteller herauszuverlangen bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen, falls der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder mit dem Kaufpreis oder Teilen desselben in Verzug gerät. Der Besteller kann die Rückzahlung geleisteter Zahlungen erst verlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind und wenn uns die Vorbehaltware herausgegeben ist.
- Der Besteller ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes schon jetzt an uns abgetreten.
- Wir verpflichten uns, nach vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt.
9. Modellbeschreibungen
Geringfügige Toleranzen der in den Katalogbeschreibungen angegebenen Maße und Farben sind zulässig. Das betrifft insbesondere auch fertigungstechnisch bedingte Differenzen bei Flächenmaßen und Stärken. Modelländerungen in Maßen und Ausführungen sowie technische Verbesserungen behalten wir uns im Interesse eines ständig aktuellen Angebotes vor. Solche Änderungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
10. Musterbücher, Zeichnungen, Preislisten
Musterbücher, Zeichnungen und Preislisten bleiben unser Eigentum. Sie dürfen anderen Mitbewerbern weder unterbreitet noch sonst irgendwie zugänglich gemacht werden. Das überlassene Material ist nach erfolgter Aufforderung kostenlos zurückzugeben. Die meisten Modelle sind geschützt. Nachahmungen werden gerichtlich verfolgt. Die in unseren Katalogen und Preislisten gegebenen Erläuterungen, Hinweise und Vorbehalte gelten als Bestandteile unserer ABG.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Fälle ist Sitz des Verkäufers. Als Gerichtsstand wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht des Verkäufers vereinbart.
12. Gültigkeit der Vertragsbedingungen
Unsere Mitarbeiter im Außendienst sind nicht berechtigt, über diese AGB hinausgehend Vereinbarungen mit Kunden zu treffen. Etwaige Bestätigungen und Zusagen seitens unserer Vertreter werden erst und nur insoweit verbindlich, als sie vom Werk in Textform bestätigt werden.
13. Soweit die vorstehenden Geschäftsbedingungen...
…von den §§2, 10, 11 und 12 AGBG abweichen, gelten diese Abweichungen nur, wenn die Voraussetzungen des § 24 AGBG gegeben sind.
14. Standardtüren
Standard-Tür-Elemente passen bild- und farbmäßig nicht zusammen. Wir machen darauf aufmerksam, daß naturbedingte Unterschiede und Eigenarten der verschiedenen Holzarten keine Reklamationsgründe sind. Sobald Veränderungen im Maß oder bei streichfähigen (rohen) Türelementen die Oberflächenendbehandlung vorgenommen worden ist, können wir keinerlei Haftung mehr übernehmen. Bei den von uns eingesetzten Gläsern können, bedingt durch die Eigenschaften des Glases, kleine Kratzer, Blasen oder scharfe Kanten an der Struktur auftreten, die zu tolerieren sind und somit kein Reklamationsgrund sind. Reklamationen werden nach dem Einbau grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Zahlungen dürfen aus oben genannten Gründen nicht zurückgehalten werden!
11/2021 HOLZ-DIEDRICH GmbH